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    HOAI 2013; Honorar- und Vertragsrecht bei Architekten- und Ingenieurleistungen (Seminar | Berlin)

    Teilnehmerkreisfreiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, Bauleiter, Beratende Ingenieure, Entwurfsverfasser, Mitarbeiter öffentliche Auftraggeber (kommunale und staatliche Bauämter, Rechnungsprüfungsbehörden), Projektmanager sowie alle mit der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen mit Planungsingenieuren Befassten ebenso wie Sachverständige und Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet freiberuflich tätig sind. Maximal 12 Teilnehmer Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Juli 2013 wurde am 16. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2276 veröffentlicht und ist somit am 17. Juli 2013 in Kraft getreten. Durch das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 – Rechtssache C – 377/17 – ist § 7 HOAI ab sofort dahingehend auszulegen, dass sich das Honorar ausschließlich nach der schriftlichen Vereinbarung richtet. Hierzu erhalten Sie im Seminar umfassende Aufklärung zur neuen Rechtslage! Inhaltlich eingehend behandelt werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschriften wie– Ermittlung…

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